Dying Light: Vorläufig auf dem Index

Quelle: Techland | Warner Bros

Dying Light, eines der wohl derzeit beliebtesten Spiele derzeit steht jetzt in Deutschland auf dem Index. Die BPjM (Bundesprüfstelle jugendgefährdende Medien) traf nun eine Blitzentscheidung, welche nichts gutes für Dying Light in Deutschland zu heisen hat, denn der Titel steht ab sofort auf der Indizierungsliste A. Während bereits die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im November dem Titel keine Altersfreigabe erteilte, war die Indizierung nur noch eine Frage der Zeit.

Dying Light steht jetzt vorläufig auf der Indizierungsliste A, was vorerst noch im Vergleich zur Indizierungsliste B positiv ist, was sich jedoch schnell ändern kann, wenn die BPjM bestimmt, dass der Titel zu gewalttätig ist und somit der Besitz in den Bereich des Strafrechts fällt.

Sarazar, welcher derzeit dazu ein Let’s Play auf seinem YouTube Kanal macht, hat sich dazu auch geäußert, wo er nochmal erklärt, was eine Indizierung bedeutet:

 

Was bedeutet USK, Indizierung, BPjM, etc und was für Folgen hat das für uns Konsumenten?

Quelle: USK


Bedeutung
USK:

Die USK ist die erste Stelle, welche entscheiden kann, ab welchem Alter oder ob überhaupt ein Spiel auf den freien Handel darf. Die USK überprüft jeden Spieletitel für die Altersfreigabe, wo im Bereich Filme die FSK zuständig ist. Die höchste einstufung ist „keine Jugendfreigabe“, was bedeutet, dass jeder Titel der die Kennzeichnung trägt erst ab 18 erhältlich ist.

Die USK hat jedoch auch die Möglichkeit einem Spiel keine Freigabe für den freien Handel zu erteilen, welches passiert, wenn eine von zwei Vorraussetzungen des Gesetzes gegeben ist. Der Gesetzestext gibt wörtlich wieder, dass alle Medien:

  • die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden

und

  • die besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen

automatisch indiziert werden. Das ist jedoch eine Ansichtssache, denn die Gefährdung der Kindeserziehung kann von jedem anders angesehen werden, wo eine Person sagt, dass Minecraft die Kindeserziehung nicht gefärdet und wiederum eine andere Person das Gegenteil behauptet. Aus diesem Grund gehen die Spiele, die keine Alterseinstufung erhalten zur BPjM – der Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien, welche die Entscheidung der USK entweder unterstützen kann oder aufheben kann. Wie beispielsweise der Titel „Gears fo War 3“ unter Beweis stellte, denn die USK gab keine Freigaben, jedoch sah man in der BPjM keinerlei Inhalte, die die Vorraussetzungen erfüllen und bekam somit ein USK 18-Siegel.

 

Quelle: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Bedeutung Indizierung + Unterschied zwischen Indizierungsliste A und B:

Die BPjM trifft die Entscheidung, welche Spiele auf dem deutschen Index landen und welche nicht. Jedoch unterscheidet sich ein indiziertes Spiel kaum von einem Spiel, welches ab 18 Jahren freigegeben ist. Beide Spiele darf man in Deutschland problemlos kaufe, besitzen und spielen. Verboten ist jedoch für das Spiel zu werben oder das Spiel in den Regalen auszustellen, was bedeutet, dass die Spiele nur „unter der Ladentheke“ verkauft werden dürfen, sodass die Händler auf Nachfrage das Spiel verkaufen dürfen. Was jedoch als Werbung gilt ist schwierig zu sagen, denn theoretisch kann auch ein kritischer Test über einen Titel als Werbung angesehen werden.

Sobald ein Spiel in deutschland auf dem Index erscheint, wird erst einmal unterschieden, auf welcher Liste das Spiel steht. Die Indizierungsliste B besteht lediglich aus den Titeln, die nach Einschätzung der BPjM beschlagnahmt werden sollten, der Rest landet automatisch auf der Indizierungsliste A.

Sind Spiele, welche auf der Indizierungsliste B stehen verboten?:

Wird ein Spiel von der BPjM auf die Liste B gesetzt, befinden wir uns nicht mehr im Thema Jugendschutz, sondern schon im Bereich Strafrecht. Sobald ein Spiel auf die Liste B kommt, entscheidet nicht die BPjM oder eine andere Behörde, ob dies rechtens ist, sondern ein Richter, der dann entscheidet, ob das Spiel beschlagnahmt wird oder nicht.

Viele werden jetzt sagen, dass das Spiel dann verboten sei, was jedoch nicht stimmt. Das Spiel darf man weiterhin kaufen und besitzen, lediglich der Vertrieb in Deutschland und eine öffentliche Aufführung sind strafbar. Sollte man also weder das Spiel auf YouTube zeigen noch in Deutschland kaufen wollen, kann man ganz beruhigt sein. Sollte man jedoch ein Spiel dergleichen besitzen möchten muss man wohl oder übel zur Importierung greifen, wo ein Zöllner, falls das Paket „aufgehalten“ werden sollte entscheidet ob er das Paket dabehält oder nicht. Diese entscheidung liegt meist in der Laune des Zöllners und stellt in der Regel auch kein Problem dar.

Die USK kann somit nichts für Indizierungen, da diese nur die Einschätzungen und Titel weiterreicht, und somit dann nichts mehr zu entscheiden hat.

Quelle: Neo Gamer
Bildquelle: Techland | Warner Bros., USK, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Videoquelle: YouTube | Sarazar

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