Das Nicht-Akzeptieren der Lizenzbedingung und seine kuriose Folge

Wer von uns kennt das nicht? Bei jeder Software die man auf seinen Rechner installieren möchte, wird man irgendwann dazu aufgefordert die Lizenzbedingungen zu akzeptieren.Tut man dies nicht, tja dann gibt es meist ein Problem. Die Software verweigert jegliche weitere Installation. Man könnte das schon beinahe als Erpressung ansehen, aber der User an sich bestätigt dies in der Regel ja meist, will er schließlich nutzen was er erwarb. Es soll aber Menschen geben, die sich hin und wieder die Zeit nehmen sich die jeweiligen Lizenzen und deren Bestimmungen durchzulesen. So begab es sich einst, dass ein User eben sich nicht einverstanden erklärte und diese Lizenz nicht akzeptierte. Er packte sich die Software unter den Arm und versuchte es zuerst bei dem Händler wo er sie erwarb, selbige zurückzugeben und sein Geld erstattet zu bekommen.

Dieser wies ihn allerdings ab und verwies ihn an den Hersteller. Was darauf folgte ist nicht erfunden, sondern genau so passiert. Herr XY machte sich auf den Weg und stattete dem Hersteller der Software einen Besuch ab. Sein Weg endete vorerst im Empfangsraum des Softwareherstellers. Die nette Dame hinter dem Tresen fragte höflich wie man helfen könne? Herr XY erwiderte noch relativ ruhig, dass er mit dem Lizenzabkommen nicht einverstanden sei, zog die Verpackung hervor und forderte von der mittlerweile recht irritierten Dame sein Geld zurück. Die Dame sagte ihm darauf er möge sich mit samt der Software in den Laden begeben wo er sie erworben hätte.

„ Da komme ich gerade her und wurde vom Händler hier her verwiesen.“, antwortete Herr XY. „ Ich möchte jetzt und hier den Kaufpreis erstattet bekommen.“ Die Dame war relativ sprachlos und dachte schon daran den Sicherheitsdienst zu rufen. Sie entschloss sich allerdings zum Telefon zu greifen und  wählte die Nummer des Managers der Rechtsabteilung. Dieser kam auch nach einer knappen Minute und nahm sich dem Herrn und seinem Problem an.

Herr XY erzählte noch einmal die ganze Geschichte. Zitat „Ich akzeptiere den Lizenzvertrag dieser Software nicht. Ihre Firma behält sich alle Rechte vor, verpflichtet sich zu nichts, garantiert nicht für die Qualität und ich als Nutzer muss mich mit allem einverstanden erklären und bin nahezu rechtlos. Man muss froh sein, dass man das Programm überhaupt nutzen darf.“ Der Manager rechtfertigte sich und meinte, dass man sich damit nur Rechtlich absichern würde. Herr XY mittlerweile nicht mehr so ruhig, erwiderte mit folgenden Worten: „Ihre Absicherung geht aber zu weit. Als Nutzer wird mir praktisch alles verboten. Überall heißt es: ist nicht gestattet, ist nicht berechtigt, ist untersagt, es verboten“. Was darf ich als zahlender Kunde eigentlich noch?“, entrüstet sich der Kunde.“ Insgeheim dürfte der Manager wohl gedacht haben „ Bezahlen“ wie auch immer. Er teilte Herrn XY mit, dass die Verpackung ja bereits geöffnet wurde, das Produkt schon benutzt wurde und man es deshalb nicht zurück nehmen könne. Herr XY merkte langsam, dass er hier wohl nicht weiter kam und nahm sein Programm und verließ das Gebäude.1 Woche später wurde dem Unternehmen ein Anwaltliches Schreiben zugestellt, wer hätte es gedacht, natürlich von unserem lieben Herrn XY.
Das Schreiben trug folgenden Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würde ich Ihre Software auch in Zukunft benutzen. Wie schon mit Ihrem Mitarbeiter mündlich erörtert, kann ich aber leider den Lizenzvertrag in der von Ihnen vorgelegten Form nicht akzeptieren. Anbei finden Sie einen Vorschlag meinerseits für einen Vertrag, der für beide Seiten fair ist. Vielleicht wollen Sie den Vorschlag Ihren Rechtsexperten geben, die daraus einen schön juristisch formulierten Vertrag machen. Im Folgenden mein Entwurf:

Vielen Dank, dass Sie sich für mich als Kunden entschieden haben. Bitte lesen Sie den Vertrag genau durch. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, kommt kein Kauf zustande.

1. Gewährleistung für die Qualität: Der Hersteller der Software gewährleistet uneingeschränkt, dass die Software genau so funktioniert wie in den Produktinformationen und der Werbung versprochen wird. Falls einzelne Funktionen fehlerhaft oder nicht vorhanden sind, hat der Kunde das Recht auf Rückgabe oder Preisminderung.

Der Hersteller übernimmt die uneingeschränkte Gewährleistung für die Qualität des Produkts. Dies gilt auch für Qualität und Funktionsfähigkeit von Software-Modulen oder anderen Materialien (wie Cliparts, Formatvorlagen, Bildern oder Audiodateien), die der Hersteller auf seiner Webseite bereitstellt.

2. Kompatibilität: Weiterhin verpflichtet sich der Hersteller, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass die Software mit den marktüblichen Hardware- und Software-Produkten anderer Hersteller störungsfrei zusammenarbeitet.

3. Fehler und Mängel: Sollten dem Hersteller Fehler oder Sicherheitslücken bekannt werden, so verpflichtet er sich, diese unverzüglich per Update über das Internet zu beheben.

4. Haftung: Der Hersteller haftet für Schäden, die dem Kunden durch Produktmängel entstehen, es sei denn, diese wären ohne Verschulden des Herstellers oder infolge höherer Gewalt entstanden.

5. Daten sammeln: Der Hersteller ist nicht berechtigt, andere als die für die Funktion des Programms unbedingt nötigen technischen Daten zu sammeln. Es ist ihm ferner strikt untersagt, diese Daten an Dritte weiterzugeben, auch nicht an Geschäftspartner. Sollte es im Einzelfall doch nötig sein, persönliche Informationen über den Nutzer einzuholen, ist es dem Hersteller untersagt, diese an einen anderen Standort des Unternehmens weiterzugeben, insbesondere, wenn dieser im Ausland liegt.

6. Werbung und E-Mails: Der Hersteller ist nicht berechtigt, dem Nutzer ohne dessen ausdrückliche Zustimmung E-Mails oder Werbung zu senden.

7. Registrierung und Aktivierung: Bei der Registrierung oder Aktivierung des Programms ist es dem Hersteller untersagt, persönliche Daten wie Adresse oder Telefonnummer vom Nutzer zu verlangen.

8. Lizenzen: Der Nutzer der Software hat das Recht, Kopien der Software auf maximal drei PCs zu installieren, solange diese nicht gleichzeitig genutzt werden.

9. Zehn Jahre Unterstützung: Der Hersteller verpflichtet sich, diese Version für mindestens zehn Jahre zu unterstützen. Dazu gehören neben Sicherheits- und Funktions-Updates auch die Bereitstellung von Hilfe- und Schulungsmaterialien. Es ist dem Hersteller untersagt, in einen Zeitraum von fünf Jahren eine neue Version auf den Markt zu bringen. Im Gegenzug erhält der Hersteller das Recht, für neue Software-Updates, die wesentliche Verbesserungen oder Erweiterungen der Funktionen zu bringen, Geld zu verlangen.

10. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des Käufers.

Soweit so gut. Der Manager der Rechtsabteilung ließ es sich allerdings nicht nehmen, den Brief in einer Meetingsitzung vorzutragen. Das Ergebnis war ein großes Gelächter.

Wie die Sache nun geendet hat, wissen wir leider bis heute nicht. Aber irgendwie empfinde ich leichte Sympathie gegenüber Herrn XY und rufe ihm hiermit zu: „ Nur Mut und weiterkämpfen“
In diesem Sinne, ohne weitere Worte

Euer Chris

Inhaber von Gamersplatform.de

1 Comment

  1. Genial!!
    Würde mich auch interssieren, was daraus geworden ist…

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