NRW: Landtag stoppt JMStV in letzter Sekunde

Der JMStV kommt vorerst nicht, dabei ist er schon längst da! Der unter allen Blogger und Webseitenbetreibern umstrittene Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV), wird wahrscheinlich nicht kommen. Das Land NRW hat die Unterzeichnung des Abkommens verweigert. Bisher haben alle anderen Länder das Abkommen unterzeichnet, dass Land NRW verweigert sich, was wiederum unter den Bloggern und Webseitenbetreibern für Entspannung sorgen könnte.

Aber auch die  SPD und Grüne erklärten nun, dem Vertrag nicht mehr zustimmen zu wollen. Da einen solchen Staatsvertrag alle Bundesländer unterzeichnen müssen, würde dies das Aus für die Neufassung bedeuten. Im Vorfeld hagelte es massive Kritik an dem Abkommen. Vor allem wegen der geplanten Alterskennzeichnung für Webseiten.
Für viele kleine Blogs oder Webseiten hätte dies das Aus bedeutet, denn diese Modifikation hätten sich viele schlicht weg nicht leisten können. Einen Jugendschutzbeauftragten hätte man beauftragen müssen, dessen Tätigkeit  es nicht für umsonst gegeben hätte. Auch das Vorschalten von Alters-Verifikationssystemen hätte bei einigen zu Problemen geführt. Private Blogger befürchteten, teilweise ihre Zielgruppen nicht mehr erreichen zu können, weil ihnen der juristische Sachverstand für eine ordentliche Auszeichnung ihrer Seite  fehlt. Auch eine drohende Abmahnwelle bereitete den Anwendern sorgen. Wer sich geweigert hätte all diese Neuregelungen einzuführen, hätte im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld belegt werden können.

Aber kann man jetzt wirklich aufatmen? Nein!

Denn das Scheitern des neuen JMStV bedeutet für Blogger und Webseitenbetreiber keinesfalls eine Entlastung. Der alte  JMStV, wie er schon seit 2003 gilt, beinhaltet im Prinzip die gleichen Forderungen an die Betreiber von Webseiten oder Blogs. Ähnlich wie der neue JMStV verlangt auch das geltende Recht von Webseitenbetreibern mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten derart strenge Schutzmaßnahmen, dass diese ihre Angebote genauso gut schließen könnten.
In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz kündigt  Ministerpräsident Kurt Beck folgendes an:

„Falls die Novellierung scheitert, wird der Weg der koregulierten Selbstregulierung nicht weiter beschritten, so dass die staatliche Regulierung von oben Platz greifen wird. Basierend auf den derzeitigen rechtlichen Grundlagen werden die Jugendschutzbehörden Sperrverfügungen erlassen. Wenn das das ausgemachte Ziel der CDU in Nordrhein-Westfalen ist, sollten sie an ihrer Linie festhalten“, erklärte der Vorsitzende der Rundfunkkommission.

Fazit: Vorerst bleibt alles beim Alten. Ein erleichtertes durchatmen der Webseitenbetreiber ist trotzdem nicht angebracht, denn wer sich den JMStV von 2003 mal genau anschaut wird feststellendass man als Webseitenbetreiber mit oder ohne dem neuen JMStV verpflichtet ist, die Inhalte seiner Seite Jugendschutztechnisch gesehen selbst zu kontrollieren und gewisse Maßnahmen zu erergreifendie den Zugriff auf Jugendgefährdende verhindern.

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