Apple verklagt Eierbecher Hersteller

Ein Hersteller von Eierbechern, wurde vom Hamburger Oberlandesgericht untersagt, seine Eierbecher unter der Bezeichnung “ eiPott“ zu vertreiben.



Apple erwirkte also eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller „Koziol“ der seinen Sitz im Odenwald hat und sich jetzt einen neuen Namen für seinen Eierbecher einfallen lassen muss.

Das Gericht begründete sein Urteil wie folgt:
Die Bezeichnung „eiPott“ könnte mit dem technisch ausgefeilten Musikabspielgerät iPod der Firma Apple verwechselt werden…… – ……“EiPott“ sei eine „künstliche Wortschöpfung und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.

Eine Sprecherin von „Koziol“ sagte:
der Anfang 2009 ins Programm genommene „eiPott“ sei ein Renner…..
…..Das Produkt bleibt unberührt. Es wird einen neuen Namen und eine andere Verpackung bekommen.“ Beim Musik-„iPod“ ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht. Dort hat beim „eiPott“ das Ei seinen Platz.

Apple war für eine Stellungnahme leider nicht zu haben.

Der „eiPott“ ist übrigens unter folgenden Link für 7,50 Euro zu haben

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