Breaking News: US-Richter empfiehlt verkaufsverbot der Xbox 360

Der Rechtsstreit zwischen Motorola und Microsoft tobt nun schon seit vielen Jahren. Dennoch werden die möglichen Ausmaße erst jetzt so richtig deutlich. Nachdem ein Verkaufsstopp der Xbox 360 in Deutschland droht, könnte der bald auch in die USA überschwappen. Zumindest empfiehlt das David Shaw. Der ist Richter bei der internationalen Handelskommission (ITC) und hält einen US Import- und Verkaufsstopp der Xbox 360 für durchaus sinnvoll.

Zwischen Microsoft und Motorola gibt es derzeit Streit aufgrund einiger Motorola-Patente, die Microsoft unrechtmäßigt verletzt haben soll. Demnach behauptet Motorola, dass die Xbox 360 von Motorola entwickelte Technologien verwende. Microsoft argumentiert, dass es sich dabei um Technologien handle, die keinen Anlass für Lizenzgebühren an Motorola biete. Im April entschied Richter David Shaw von der International Trade Commission, dass die Xbox 360 vier Patente von Motorola verletzt. Genau geht es dabei um die drahtlose Kommunikation und Übertragung von Videoinhalten von Controller-Einheiten zur Konsole. Shaw hat nun gefordert, die Xbox 360 Slim 4GB und 250GB mit einem Importverbot für die USA zu versehen. Weitere Verkäufe sollen anschließend mit einem Unterlassungsbefehl verhindert werden.

Der Xbox 360 Hersteller lies das nicht auf sich sitzen, warf Motorola unfaire Lizenzbedingungen vor und erwirkte erst vor wenigen Tagen ein Einfuhrverbot der Motorola-Smartphones in die USA. Smartphones, die Google Android nutzen, verstoßen gegen das Patentrecht von Microsoft. Konkret geht es dabei um ein Patent bezüglich der Bearbeitung von Terminanfragen mit mehren Personen. Dem stimmte das Gericht zu. Durchgesetzt wird das Urteil jedoch erst, wenn der Präsident der US-Handelskomission ITC es absegnet. Bis dahin können die Geräte ungehindert importiert werden. Eine Durchsetzung des Richterspruches würde Motorola dazu zwingen, für jedes verkaufte Gerät Lizenzgebühren an Microsoft zu zahlen oder seine Software anzupassen. 60 Tage bleiben dem Unternehmen noch, um Berufung einzulegen. In Deutschland ist eine entsprechende Entscheidung schon Anfang des Monats gefallen, wird derzeit aber noch nicht durchgesetzt.

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