Origin: Anwalt warnt vor der EA-Plattform Origin

Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat auf gamestar.de eine Analyse zu Electronic Arts‘ Origin veröffentlicht und warnt vor der Software. Die Endnutzer-Lizenzvereinbarungen werden vermutlich von 99% aller Leute einfach überlesen und mit „Ja, ich habe es gelesen und akzeptiere diese.“ schnell abgetan. Schwenke hat sich diese von Origin aber vorgenommen und stellte dort „umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte“ fest.

Der Rechtsanwalt geht soweit, dass er sogar sagt, dass sich das Recht herausgenommen werde, einen „Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt“. In der EULA, der End User License Agreement, stünde laut Schwenke, dass der Nutzer Electronic Arts das Recht zusteuert, auf alle Informationen auf und über den PC zuzugreifen. Demnach könne so der Publisher auch überprüfen, ob EA-Produkte gegebenenfalls illegal installiert worden sind. Dies würde laut Schwenke gegen zwei Paragraphen im deutschen Recht verstoßen.

Des Weiteren sieht der Rechtsanwalt es als unzulässig, dass EA den Support der Software ohne weiteres jederzeit beenden könne. Außerdem werde sich das Recht vorbehalten, „diese Datenschutzerklärung jederzeit zu verändern“, weshalb der Endnutzer darum gebeten wird, regelmäßig die EULA nachzulesen. Auch dies verstößt laut Thomas Schwenke gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), da Änderungen aus einem akzeptablen Grund geschehen müssen, der Endnutzer etwaig per Mail vorher informiert werden und eine „angemessene Frist zum Widerspruch“ bestehen muss. Passagen zur Erfassung eurer persönlichen Daten seien „nicht nur verworren, sondern auch widersprüchlich“, so der Anwalt.

Was bedeutet das nun für euch?

Für euch bedeutet das im Klaren:

  1. Wenn ihr ein Spiel erworben habt, welches zur (vollen) Nutzung eine Origin-Anmeldung erfordert, könnt ihr dieses zurückgeben und euer Geld zurück bekommen.
  2. Falls ihr bereits ein Konto bei Origin habt, habt ihr das Recht, „Auskunft über die […] gespeicherten Daten oder deren Löschung zu verlangen.“
  3. Theoretisch könntet ihr sogar Schadensersatz verlangen, aber praktisch wird es schwer sein, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
Inhaber von Gamersplatform.de

1 Comment

  1. Ist dies auch bei digital gekauften Spielen möglich, oder nur bei physischen, also mit DVD?

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