Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung von Daten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind. Die Deutsche Telekom sowie Vodafone setzen das Urteil nun um und löschen zur Zeit gesammelte Datensätze. Allein bei der Telekom sind dies 19 Terabyte an Daten. Wie es in Zukunft mit der Datenspeicherung weitergehen soll ist bisweilen noch nicht klar. Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt.
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